Fortbildungskonzept

9. Obligatorische Berücksichtigung von querstrukturellen Anforderungen

Die Fachgruppe prüft obligatorisch, ob und wie die Dimensionen

  • „Umgang mit Heterogenität – Inklusion“,
  • „Bildungssprache und sprachsensibler Unterricht“ sowie
  • „Lernen und Lehren im digitalen Wandel“

in den unterrichtsbezogenen Fortbildungen berücksichtigt werden kann.

Die Dimension „Lernen und Lehren im digitalen Wandel“ findet dabei - wie schon im Referenzrahmen Schulqualität thematisiert – ihre Konkretisierungen durch den „Orientierungsrahmen Lehrkräfte in der digitalisierten Welt“.